Auch in der Förderperiode 2023-2027 steht SPESSARTregional jährlich ein sogenanntes Regionalbudget zur Verfügung. Mit diesem Budget können Kleinprojekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und kurzfristig umgesetzt werden können. SPESSARTregional als Erstempfänger leitet die Fördermittel an die Projektträger als Letztempfänger auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung weiter.
Förderaufruf Regionalbudget 2024
SPESSARTregional ruft zur Einreichung von Projektanträgen für das Regionalbudget 2024 bis zum 15. Februar 2024 auf!
WO WIRD GEFÖRDERT?
innerhalb der Gebietskulisse von SPESSARTregional
WER kann GEFÖRDERT werden?
Kommunen, Organisationen und Vereine aus SPESSARTregional
WAS kann GEFÖRDERT werden?
Kleinprojekte, die einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 von SPESSARTregional in folgenden Themenfeldern leisten:
- Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
(Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben) - Außerschulische Bildungsmaßnahmen – „Lebenslanges Lernen“
(Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben) - Infrastruktur für Tourismus und Naherholung
(Umsetzung investiver Vorhaben) - Sensibilisierung für ein nachhaltiges Konsumverhalten
(Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben)
WIE WIRD GEFÖRDERT?
- Gefördert werden 80 % der förderfähigen Bruttokosten, bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 % der förderfähigen Nettokosten.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag sollten mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Fördermittel werden SPESSARTregional als Erstempfänger zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung an die Projektträger:innen als Letztempfänger:innen weitergeleitet.
- SPESSARTregional trägt 10 % zur Finanzierung der Förderung bei.
- Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf der Grundlage des Rahmenplans „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung und der Regionalbudget-Projektauswahlkriterien der Lokalen Entwicklungsstrategie von SPESSARTregional.
- Die Maßnahme muss von den Projektträger:innen vorfinanziert werden und bis 15. Oktober 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Mit der Umsetzung und Auftragsvergabe darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
- Zweckbindungsfristen sind einzuhalten: 5 Jahre bei Gegenständen, 12 Jahre bei baulichen Maßnahmen, 3 Jahre bei EDV-Ausstattung
Zeitplan
- ab 10.01.24: Meldung von Projektideen bei SPESSARTregional / Beratung der Antragsteller:innen
- bis 15.02.24: Vorlage der vollständigen und antragsreifen Unterlagen bei SPESSARTregional
- am 18.03.24: Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums: Beratung über vorliegende Projektanträge
- bis 01.04.24: Gesamtantragstellung von SPESSARTregional bei der Bewilligungsstelle
- anschließend Bewilligung und Vertragsschluss zwischen SPESSARTregional (Erstempfänger) und Projektträger:innen (Letztempfänger:innen)
Hinweis: Erst dann darf mit der Umsetzung begonnen werden. - bis 15.10.24: Abschluss der Projekte und Abrechnung der Letztempfänger:innen (Einreichung der bezahlten Rechnungen und Abschlussunterlagen bei SPESSARTregional)
Hinweis: Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen. - voraussichtlich November 2023: Nach Prüfung der Unterlagen Überweisung der Fördermittel an die Letztempfänger:innen
Erforderliche Antragsunterlagen
- Projektskizze
- Antrag und Finanzierungszusicherung
- Kostenberechnung
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
- Foto/Bild, welches das Vorhaben illustriert
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen
Weitere einzureichende Unterlagen:
- bei baulichen oder ortsgebundenen Maßnahmen:
- ggf. erforderliche Genehmigungen (Bauen, Denkmalschutz, Naturschutz etc.)
- Nachweis über Besitzverhältnisse von Gebäuden und Grundstücken bzw. Vorlage eines Gestattungs-, Miet- oder Pachtvertrags
- Pläne, Fotos oder Zeichnungen des Vorhabens
- bei Vereinen: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug
- bei Beteiligung mehrerer Projektpartner:innen: Kooperationsvereinbarung
Antragsunterlagen sind zu richten an:
SPESSARTregional e.V.
Frankfurter Straße 56 A
63628 Bad Soden-Salmünster
info@spessartregional.de
Formulare finden Sie unter DOWNLOADS.
2024
Glockenturm Aufenau
Antragstellerin: Stadt Wächtersbach
Fördersumme: 15.510 Euro
Konzeption naturkundliche Ausstellung
Antragstellerin: Stadt Bad Orb
Fördersumme: 8.650 Euro
Trekkingzeltplatz Rohrbachtal
Antragsteller: Naturpark Hessischer Spessart
Fördersumme: 13.544 Euro
Spessartspur Teufelshöhle
Antragstellerin: Stadt Steinau an der Straße
Fördersumme: 4.962 Euro
Kulturweg Steinau
Antragstellerin: Stadt Steinau an der Straße
Fördersumme: 11.649 Euro
Gästeinformation Ardeas Seenwelt
Antragstellerin: Spessart Tourismus und Marketing GmbH
Fördersumme: 4.394 Euro
Aufwertung Kulturraum Bad Orb
Antragstellerin: Bad Orb Kur GmbH
Fördersumme: 11.645 Euro
Inwertsetzung Parkweiher Bad Orb
Antragstellerin: Bad Orb Kur GmbH
Fördersumme: 15.572 Euro
Wassergarten Mernes
Antragsteller: Heimat- und Verkehrsverein Mernes
Fördersumme: 15.968 Euro
Inwertsetzung Stadtwald Gelnhausen
Antragstellerin: Stadt Gelnhausen
Fördersumme: 10.914 Euro
2023
Augmented Reality Ardeas Seenwelt
Antragstellerin: Spessart Tourismus und Marketing GmbH
Fördersumme: 14.561 Euro
Premiumwandern Nidda
Antragstellerin: Stadt Nidderau
Fördersumme: 15.856 Euro
MTB Fahrradwaschstation
Antragstellerin: Bad Orb Kur GmbH
Fördersumme: 15.291 Euro
Möblierung Parkanlage
Antragstellerin: Bad Orb Kur GmbH
Fördersumme: 7.347 Euro
Picknick Stationen
Antragsteller: Naturpark Hessischer Spessart
Fördersumme: 4.601 Euro
Vorstudie Erweiterung „Spessartbogen“
Antragstellerin: Stadt Nidderau
Fördersumme: 2.570 Euro
Radstation Rhönexpress-Bahnradweg
Antragsteller: Verkehrs- und Heimatverein Altengronau e. V.
Fördersumme: 12.340 Euro
Klimaanpassung in der Landschaftspflege
Antragsteller: LPV Main-Kinzig-Kreis e. V.
Fördersumme: 7.825 Euro
Konzept Naherholungsanlage Lehnwiese
Antragstellerin: Gemeinde Ronneburg
Fördersumme: 4.284 Euro
2022
Umgang mit verwahrlosten Immobilien
Antragsteller: Stadt Bad Soden-Salmünster
Fördersumme: 7.793 Euro
Fahrrad-Reparaturstationen
Antragstellerin: Bad Orb Kur GmbH (in Kooperation
mit Kurbetrieb der Stadt BSS)
Fördersumme: 4.958 Euro
Zählapparate Flowtrail Bad Orb
Antragsteller: Naturpark Hessischer Spessart
Fördersumme: 5.798 Euro
Digitales Geschichtserlebnis Stolzenburg
Antragstellerin: Stadt Bad Soden-Salmünster
Fördersumme: 6.400 Euro
Naturerlebnisraum Ulmbach
Antragstellerin: Stadt Steinau an der Straße
Fördersumme: 5.265 Euro
Barrierefreie Spazierrunde im Freigerichter Gänsewald
Antragstellerin: Gemeinde Freigericht
Fördersumme: 14.625 Euro
Beschattung Musikpavillon
Antragstellerin: Stadt Bad Soden-Salmünster
Fördersumme: 10.877 Euro
Schutz- & Info-Hütte
Antragstellerin: Gemeinde Sinntal
Fördersumme: 11.136 Euro
ALLGEMEINES
SPESSARTregional – Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027
SPESSARTregional – Projektauswahlkriterien Regionalbudget
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER
Antragsunterlagen
Regionalbudget – Projektskizze
Regionalbudget – Antrag und Finanzierungszusicherung
Regionalbudget – Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Regionalbudget – Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen
Regionalbudget – Kooperationsvereinbarung