LEADER

© Hanna Bien, Stadt Gelnhausen
Hintergrund Förderweg Entscheidungsgremium Projektauswahl Projektliste Downloads

STÄRKUNG DER REGIONALEN ENTWICKLUNG

LEADER ist die Abkürzung von Liaison entre actions de développement de l’économie rurale (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

LEADER ist ein methodischer Ansatz für die Regionalentwicklung. Er ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Regionen gemeinsam weiterzuentwickeln. Ziel ist, die Besonderheiten der Regionen zu entdecken und für deren eigenständige Entwicklung zu nutzen. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird dieser Ansatz seit 1991 in den EU-Mitgliedsstaaten angewendet.

Grundlage des Handelns ist eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES). Diese wird zu Beginn einer Förderperiode unter breiter Beteiligung regionaler Akteurinnen und Akteure sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger der Region erarbeitet. In der LES werden Handlungsfelder definiert und Entwicklungsziele formuliert. Mit ihr bewerben sich die ländlichen Regionen in ihrem Bundesland.  

Für die Förderperiode 2023-2027 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hessenweit 24 LEADER-Regionen anerkannt (Broschüre: Hessens LEADER-Regionen 2023-2027). Die Region SPESSARTregional ist seit 2018 anerkannte LEADER-Region.

Als Motor für den gesamten Entwicklungsprozess sind Lokale Aktionsgruppen verantwortlich. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Organisationen und Interessengruppen unterschiedlicher Bereiche zusammen. Unterstützt werden sie dabei von ihren Regionalmanagements. In der Region SPESSARTregional übernimmt diese Rolle der Verband SPESSARTregional e.V.

Gebietskulisse SPESSARTregional
LEADER-Gebietskulisse SPESSARTregional 2023-2027


VON DER PROJEKTIDEE ZUR PROJEKTFÖRDERUNG

Grundsätzlich können Projekte gefördert werden, die sich aus den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 von SPESSARTregional ableiten lassen und einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Zusätzlich müssen die Projekte der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung entsprechen.

Wichtig ist, dass mit der Umsetzung des Projektes erst nach Erhalt der Bewilligung begonnen werden darf. Ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen!

Projektvorprüfung

Wenn Sie eine Projektidee realisieren möchten, dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem Regionalmanagement von SPESSARTregional.

Das Regionalmanagement prüft zunächst, ob die Projektidee mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie übereinstimmt und skizziert damit eine mögliche Förderwürdigkeit. Für das erste Beratungsgespräch ist noch keine ausgefeilte Projektbeschreibung erforderlich. Dennoch ist es hilfreich, bereits im Vorfeld die Projektidee zu skizzieren.

In enger Zusammenarbeit mit der Bewilligungsstelle, dem Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises, wird zudem geprüft, ob eine LEADER-Förderung nach der geltenden Richtlinie generell möglich ist und die Förderfähigkeit besteht.

Projektvorbereitung

Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Projektidee konkretisiert. So sind eine Projektskizze anzufertigen und alle erforderlichen Antragsunterlagen vorzulegen. Hat ein Projekt die Bewilligungsreife erreicht, wird es in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle dem LEADER-Entscheidungsgremium vorgestellt.

Vorstellung im LEADER-Entscheidungsgremium

Das Auswahlverfahren für LEADER-Projektanträge obliegt dem LEADER-Entscheidungsgremium (LEG). Im Vorfeld der LEG-Versammlung erhalten die Mitglieder alle notwendigen Informationen der zu beratenden Projektanträge. Zusätzlich stellen die Projektträger:innen ihr Vorhaben persönlich vor. Das Projektauswahlverfahren basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie auf den LEADER-Projektauswahlkriterien von SPESSARTregional.

Weitere Informationen finden Sie unter ENTSCHEIDUNGSGREMIUM und PROJEKTAUSWAHL.

Antragstellung

Befürwortet das LEG ein Projekt, erhält der/die Projektträger:in eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kann der abschließende Antrag im Online-Verfahren gestellt werden. Hier steht die Bewilligungsstelle des Main-Kinzig-Kreises unterstützend zur Seite. Der Antrag ist innerhalb von acht Wochen zu stellen.

Bewilligung, Umsetzung und Abrechnung

Nach Erhalt der Bewilligung kann der/die Projektträger:in mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Mit der Abgabe des Verwendungsnachweises zahlt die Bewilligungsstelle dem/der Projektträger:in die bewilligten Fördermittel aus, sofern die Umsetzung konform dem Zuwendungszweck verläuft. Der Fördermittelanteil muss demzufolge zunächst vorfinanziert werden. In Abstimmung mit der Bewilligungsstelle sind Zwischennachweise und Teilauszahlungen möglich.

Informations- und Publizitätsvorschriften

Um die Öffentlichkeit über die Förderung seitens der EU, des Bundes und des Landes zu informieren und diese sichtbar zu machen, sind von dem/der Antragsteller:in entsprechende Hinweispflichten zu beachten. Diese sind in einem Merkblatt Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen zusammengefasst.

Alle Informationen und Unterlagen zur Förderung finden Sie unter DOWNLOADS.


LEADER-ENTSCHEIDUNGSGREMIUM

Dem LEADER-Entscheidungsgremium obliegt die Entscheidung und Steuerung der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und die Projektauswahl. Die Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise des Gremiums sind in der LEADER-Geschäftsordnung verbindlich geregelt.

Das LEADER-Entscheidungsgremium (LEG) besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern von SPESSARTregional, ergänzt durch beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Eine Beteiligung des Main-Kinzig-Kreises ist ausgeschlossen. Jedes stimmberechtigte Mitglied benennt max. zwei vertretungsberechtigte Personen. Zielsetzung ist, dass Frauen und Männer gleichermaßen in der Versammlung des LEG berücksichtigt werden.

Zusammensetzung des LEADER-Entscheidungsgremiums in der Förderperiode 2023-2027:

KOMMUNEN/ZWECKVERBÄNDE

Stadt Bad Orb: Bürgermeister Tobias Weisbecker / Anika Broda
Stadt Bad Soden-Salmünster: Bürgermeister Dominik Brasch / Werner Wolf
Gemeinde Biebergemünd: Bürgermeister Matthias Schmitt / Bernhard Schum
Gemeinde Birstein: Bürgermeister Fabian Fehl / Sascha Neidhardt
Gemeinde Brachttal: Bürgermeister Wolfram Zimmer / Alexander Potsis
Gemeinde Flörsbachtal: Bürgermeister Frank Soer / Sybille Hergert
Gemeinde Freigericht: Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz / Heinrich Höfler
Stadt Gelnhausen: Bürgermeister Christian Litzinger / Simone Grünewald
Gemeinde Gründau: Bürgermeister Gerald Helfrich / Hannes Schulz
Gemeinde Hammersbach: Bürgermeister Michael Göllner / Sigrun Krauch
Gemeinde Hasselroth: Bürgermeister Matthias Pfeifer / Siegfried Richter
Gemeinde Jossgrund: Bürgermeister Victor Röder
Gemeinde Linsengericht: Bürgermeister Albert Ungermann / Markus Luderer
Gemeinde Neuberg: Bürgermeister Jörn Schachtner / Ottmar Heck
Gemeinde Nidderau: Bürgermeister Andreas Bär / Tanja Klähn
Gemeinde Ronneburg: Bürgermeister Andreas Hofmann / Heidrun Henz
Stadt Schlüchtern: Bürgermeister Matthias Möller / Sabrina Lauster
Gemeinde Sinntal: Bürgermeister Thomas Henfling / Tanja Lotz
Stadt Steinau an der Straße: Bürgermeister Christian Zimmermann
Stadt Wächtersbach: Bürgermeister Andreas Weiher / Nikolai Kailing
Naturpark Hessischer Spessart: Annika Ludwig / Michael Kaufmann

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPARTNER

Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises gGmbH: Marco Maier / Monika Zimpel
Archäologisches Spessart Projekt e.V.: Dr. Jürgen Jung
Architektur- und Stadtplanung Klaus Heim GmbH: Klaus Heim / Gesine Schmidt
Bad Orb Kur GmbH: Kathryn Weppe / Steffen Kempa
Behinderten-Werk Main-Kinzig gGmbH: Dr. Christoph Heim / Dorothee Müller
Bezirkslandfrauenverband Schlüchtern e.V.: Helga Berthold / Andrea Sperzel
Bioenergiedorf Burgjoß im Spessart eG: Klaus Kleespies / Rainer Schreiber
EDEKA Lauber: Jürgen Lauber
EinLaden Spessart: Hans Hess
Erlebnispark Steinau an der Straße GmbH: Theo Zwermann
Europa-Kletterwald: Norbert Graudenz
Forstamt Jossgrund: Christian Münch
Forstbetriebsgemeinschaft Bergwinkel: René Leipold / Walter Strauch
Grünland Spessart e.V.: Dr. Guido Steinel
Hotel- und Gaststättenverband Bad Orb e.V.: Dieter Adt / Horst Weizenegger
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern: Andreas Kunz / Ilona Frei
Kirchenkreis Kinzigtal: Wolfgang Gottlieb / Dekan Wilhelm Hamann
Kreisbauernverband Main-Kinzig e.V.: Meike Ross / Mark Trageser
Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern: Klaus Zeller / Heiko Schreiber
Kreissparkasse Gelnhausen: Paul Reinert
Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH: Rüdiger Krenkel
Kur- und Freizeit GmbH Bad Soden-Salmünster: Stefan Ziegler / Iris Bolender
Landfrauen Bezirksverein Gelnhausen: Gaby Schamber / Janina Wagner
Landschaftspflegeverband Main-Kinzig-Kreis e.V.: Matthias Metzger / Maren Nowak
Messe Wächtersbach GmbH: Ute Metzler
Naturlandstiftung im Main-Kinzig-Kreis e.V.: Manfred Geis / Peter Warmbold
Obst- und Gartenverein Niedermittlau e.V.: Armin Mohn / Christine Mohn
Spessartbund e.V.: Heike Buberl-Zimmermann
Spessart Tourismus und Marketing GmbH: Bernhard Mosbacher / Alana van Heek
Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide: Reimund Noack / Volker Kaltschnee
Touristenverein „Edelweiß“ Gondsroth e.V.: Mechthild Fuchs / Heike Leitjen
Weidenhof OHG: Claudia Müller / Simone Bienossek


PROJEKTAUSWAHLVERFAHREN

Das Auswahlverfahren für LEADER-Projektanträge obliegt dem LEADER-Entscheidungsgremium (LEG) von SPESSARTregional. In der Regel finden Termine zur Projektauswahl zwei- bis dreimal im Jahr statt. Die Termine werden frühzeitig veröffentlicht.

Das Projektauswahlverfahren basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Entwicklung des Landes Hessen sowie auf den LEADER-Projektauswahlkriterien von SPESSARTregional. Diese wurden nach den Vorgaben des Bewerbungsverfahrens von der LAG entwickelt und verabschiedet.

Über den Verlauf der Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt und die Ergebnisse der Beratungen und Beschlussfassungen werden zeitnah veröffentlicht.

Beschlussfassungen zu Fördervorhaben sind nur gültig, wenn von den an der Abstimmung beteiligten stimmberechtigen Mitgliedern bzw. der von ihnen benannten Vertreter:innen mindestens 51 % WiSo-Partner sind. Stimmberechtige Mitglieder bzw. die von ihnen benannten Vertreter:innen sind von Beratungen und Entscheidungen zur Projektauswahl ausgeschlossen, an denen sie persönlich oder projektbezogen beteiligt sind. Diese Interessenkonflikte sind dem Gremium anzuzeigen und werden protokolliert.

auswahlkriterien

Für jedes Handlungsfeld und dort genannte Thema der LES gibt es einen eigenen Projektbewertungsbogen. Vor einer Projektbewertung ist das Vorhaben zwingend einem Handlungsfeld und Thema zuzuordnen, d. h. mit der Projektskizze wird im Vorfeld der jeweilige Projektbewertungsbogen zur Orientierung und Vorbereitung der Sitzung mit versandt.

Die Auswahlkriterien werden in drei Bereiche gegliedert:

  • Auswahlkriterien obligatorisch: Für jedes Thema gibt es spezifische Kriterien, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Dies ist Voraussetzung für die Auswahl eines Vorhabens.
  • Auswahlkriterien Mehrwert: Für einige Themen sind in der Richtlinie zusätzlich Mehrwert-Kriterien definiert. Erfüllt das Vorhaben diese Kriterien, steigt die Förderquote. Dies wird bei der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle im Vorfeld festgestellt.
  • Auswahlkriterien fakultativ: Sie dienen der differenzierten Bewertung eines Vorhabens und sind für das Ranking entscheidend. Sie umfassen die wesentlichen Aspekte zu den Querschnittszielen sowie die für SPESSARTregional bedeutsamen Kriterien wie z. B. regionale Wirksamkeit, ehrenamtliches Engagement oder Inklusion. Die Gewichtung der fakultativen Kriterien gibt die Schwerpunktsetzung in den Handlungsfeldern, Themen und Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie wieder.

Aus der Gesamtsumme ergibt sich das Ranking des Projektes innerhalb einer Tranche bzw. LEG-Sitzung. Führt die Bewertung von LEADER-Förderanträgen zu gleicher Punktzahl, wird anschließend im diskursiven Prozess das Ranking der Fördervorhaben durch das LEG beraten und beschlossen.

Die Projektauswahlkriterien zu allen Themen finden Sie unter dem Tab DOWNLOADS.

PROJEKTE SPESSARTregional

Die interaktive Karte zeigt die über SPESSARTregional seit 2008 realisierten Projekte der verschiedenen Förderprogramme der ländlichen Entwicklung von EU, Bund und Land. Zur Übersicht sind die Projekte den aktuellen Handlungsfeldern zugeordnet. Nutzen Sie die Vollbildansicht und Vergrößerung, um die Vielfalt der Projekte kennen zu lernen. Die Karte befindet sich im Aufbau, sodass noch nicht alle Projekte abgebildet sind.

In der LEADER-Förderperiode 2014-2020 (verlängert bis 2022) sind in den einzelnen Handlungsfeldern folgende Projekte vom LEADER-Entscheidungsgremium SPESSARTregional befürwortet bzw. bereits umgesetzt oder abgeschlossen:

PROJEKTE SPESSARTregional

Die interaktive Karte zeigt die über SPESSARTregional seit 2008 realisierten Projekte der verschiedenen Förderprogramme der ländlichen Entwicklung von EU, Bund und Land. Zur Übersicht sind die Projekte verschiedenen Handlungsfeldern zugeordnet.

In der LEADER-Förderperiode 2023-2027 sind in den einzelnen Handlungsfeldern folgende Projekte vom LEADER-Entscheidungsgremium SPESSARTregional befürwortet bzw. bereits umgesetzt oder abgeschlossen: