Start des Förderprogramms „STARKES DORF+“

© Hessische Staatskanzlei / Anja Köhne

Seit bereits sieben Jahren fördert die Hessische Staatskanzlei bürokratiearme Projekte von engagierten Hessinnen und Hessen, die sich für ihre Heimat stark machen. 

Mit dem neuen Förderprogramm „STARKES DORF+“ (ehemals „STARKES DORF – Wir machen mit!“) sollen Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken, die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern, die Orte bewahrenoder schaffen und einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Neben der bisherigen Förderrichtlinie „STARKES DORF – Wir machen mit!“ und dem Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe.“ wurde nun ein dritter Förderansatz festgelegt, der sich auf die Förderung von Bürgergenossenschafts-Gründungen im ländlichen Raum Hessens fokussiert.

In diesem Jahr stehen laut der Hessischen Staatskanzlei 600.000 Euro zur Verfügung. Initiativen können jährlich und je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich in den förderberechtigten ländlichen Räumen Hessens als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine). Anträge können ab sofort über das digitale Antragsformular gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Online-Antragstellung finden Sie unter 
Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander | staatskanzlei.hessen.de