Förderaufruf regionalbudget 2023


Auch in der Förderperiode 2023-2027 steht SPESSARTregional jährlich ein sogenanntes Regionalbudget zur Verfügung. Mit diesem Budget konnten bereits in den vergangenen Jahren viele Kleinprojekte in der Region realisiert werden.

SPESSARTregional plant, das Regionalbudget auch in diesem Jahr einzusetzen und ruft zur Einreichung von Förderanträgen bis 15. März 2023 auf!

Dieser Aufruf erfolgt jedoch unter Vorbehalt, da noch keine rechtsverbindliche Richtlinie vorliegt und das zur Verfügung stehende Budget noch nicht zugeteilt wurde.

Gefördert werden können Kleinprojekte, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie von SPESSARTregional in folgenden Bereichen beitragen und kurzfristig umgesetzt werden können:

  • Daseinsvorsorge (Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur)
  • Außerschulische Bildung – Lebenslanges Lernen sowie
  • Infrastruktur für Tourismus und Naherholung

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag sollten mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 20.000 Euro nicht übersteigen. Antragsteller können Kommunen, Vereine oder Organisationen in der Gebietskulisse von SPESSARTregional sein.

Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach der Bewilligung begonnen werden darf und das Projekt bis zum 15. Oktober 2023 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein muss.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium anhand der Projektauswahlkriterien von SPESSARTregional.

Weitere Infos zu Förderbedingungen und Antragstellung finden Sie hier.