Auch im kommenden Jahr steht SPESSARTregional wieder ein Regionalbudget zur Verfügung. Die Mittel werden vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einmal im Jahr bereitgestellt. Für 2022 umfasst das Regionalbudget von SPESSARTregional 90.000 Euro. SPESSARTregional als Erstempfänger leitet die Fördermittel an die Projektträger als Letztempfänger auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung weiter.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes 2014-2020 in folgenden Bereichen beitragen:
Maßnahme 4.0: Dorfentwicklung & Dorfmoderation
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung (Co-Working Spaces)
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- sowie Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- Dorfmoderation
Maßnahme 5.0: Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Infrastruktur ländliche Gebiete
- Ländlicher Tourismus
- Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
Ebenso Vorhaben der Digitalisierung als Querschnittsthema für alle Untermaßnahmen.
Ab sofort können in Frage kommende Projekte SPESSARTregional gemeldet werden. Die Beratungen beginnen am 15. Januar 2022. Bis 1. März 2022 müssen alle Unterlagen vollständig und antragsreif vorliegen.
Weitergehende Informationen zum Regionalbudget finden Sie HIER.